Die Bauherrenhaftpflicht der Degenia erstreckt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer. Für diese Mitversicherten gelten die Bestimmungen des Vertrags entsprechend – wobei die Ausübung der Rechte allein dem Versicherungsnehmer zusteht und dieser für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich bleibt.
In der Bauherrenhaftpflicht der Degenia gilt Folgendes für Mitversicherte Person:
- Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
- Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch weitere Personen umfasst, gelten für diese Mitversicherten grundsätzlich dieselben Vertragsregeln. Ansprechpartner und Berechtigter aus dem Vertrag bleibt jedoch allein der Versicherungsnehmer, der auch dafür sorgen muss, dass die vertraglichen Pflichten eingehalten werden.
Häufige Fragen
Welche Bestimmungen gelten für Mitversicherte Personen?
Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für Mitversicherte?
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023