In der Bauherrenhaftpflicht der Degenia sind neu hinzukommende Risiken über die Vorsorgeversicherung sofort im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert. Neue Risiken müssen nach Aufforderung binnen eines Monats angezeigt werden – sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Erfahren Sie, welche Versicherungssummen je Tarifvariante gelten und welche Risiken ausgeschlossen sind.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Anzeigepflicht bei neuen Risiken:
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
- Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Prämie für das neue Risiko:
- Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen.
- Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Versicherungssummen:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-BHH 2026 auf den Betrag – je nach gewählter Versicherungssumme – für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
- classic: bis zu 5.000.000 EUR
- premium: bis zu 10.000.000 EUR
- optimum: bis zu 15.000.000 EUR
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken
Was bedeutet das konkret?
Entstehen während der Vertragslaufzeit neue Risiken, sind diese im Rahmen der Vorsorgeversicherung zunächst automatisch mitversichert. Damit der Schutz erhalten bleibt, muss ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats gemeldet werden. Wird die Meldung versäumt oder kommt keine Einigung über die Prämie zustande, kann der Schutz rückwirkend entfallen. Bis zur Einigung gilt für neue Risiken eine nach Tarifvariante gestaffelte Höchstsumme, und bestimmte Risikoarten sind grundsätzlich ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko anzeigen?
Nach Aufforderung des Versicherers muss jedes neue Risiko innerhalb eines Monats angezeigt werden. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich das neue Risiko nicht rechtzeitig anzeige?
Bei unterlassener rechtzeitiger Anzeige entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Bis zu welcher Höhe sind neue Risiken abgesichert?
Bis zur Einigung ist der Schutz für neue Risiken je Versicherungsjahr begrenzt: classic bis zu 5.000.000 EUR, premium bis zu 10.000.000 EUR und optimum bis zu 15.000.000 EUR.
Welche Risiken sind von der Vorsorgeversicherung ausgeschlossen?
Ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus Bahnen, aus versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtigen Risiken, kurzfristige Risiken unter einem Jahr sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.