Die Bauherrenhaftpflicht der Degenia deckt im Tarif T26 Gewässerschäden ab – also die gesetzliche Haftpflicht für nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit einschließlich Grundwassers. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenzen, Rettungskosten und Ausschlüsse in den Varianten classic, premium und optimum gelten.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde), soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß Tarifvariante – nicht übersteigt.
- classic: 50 l/kg max. 300 l/kg
- premium: 50 l/kg max. 300 l/kg
- optimum: 50 l/kg max. 300 l/kg
Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-BHH 2026).
Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme)
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
- classic: bis zu 3.000.000 EUR
- premium: bis zu 3.000.000 EUR
- optimum: bis zu 3.000.000 EUR
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
Rettungskosten
Der Versicherer übernimmt:
a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten),
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
sowie
b) außergerichtliche Gutachterkosten.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen.
Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen.
Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.
Ausschlüsse
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
Abschnitt A 1-1.2 DEG-BHH 2026 findet keine Anwendung.
b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich:
- auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik
- oder unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen.
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Was bedeutet das konkret?
Verunreinigen Sie als Bauherr ein Gewässer oder das Grundwasser, springt die Versicherung für Ihre gesetzliche Haftpflicht ein. In allen drei Varianten sind Gewässerschäden mitversichert. Bei der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe gilt der Schutz nur für kleinere Anlagen bis zu den genannten Mengengrenzen. Übersteigen die Mengen diese Grenzen, greift der Schutz nicht mehr. Auch Kosten für Rettungsmaßnahmen und Gutachter können übernommen werden, während vorsätzliche Verstöße gegen Gewässerschutzvorschriften sowie Krieg und höhere Gewalt vom Schutz ausgenommen sind.
Häufige Fragen
Sind Gewässerschäden in allen Tarifvarianten enthalten?
Ja. In den Varianten classic, premium und optimum sind Gewässerschäden mitversichert.
Bis zu welcher Summe leistet der Versicherer je Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall besteht in allen Varianten eine pauschale Entschädigungsgrenze für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von bis zu 3.000.000 EUR. Die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
Gilt der Schutz auch für die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe?
Ja, aber nur für Anlagen bis 50 l/kg Inhalt (Kleingebinde), soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 300 l/kg nicht übersteigt. Werden diese Grenzen überschritten, entfällt der Versicherungsschutz und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Werden Rettungs- und Gutachterkosten übernommen?
Ja. Rettungskosten und außergerichtliche Gutachterkosten sind in allen Varianten mitversichert, soweit sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Kosten werden auch darüber hinaus übernommen.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche bei vorsätzlichem Abweichen von Gewässerschutzvorschriften sowie Schäden durch Krieg, feindselige Handlungen, Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik, illegalen Streik, hoheitliche Verfügungen oder Maßnahmen und höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025