Ansprüche aus der Bauherrenhaftpflicht der Degenia verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung in Textform gehemmt.
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden. Nach drei Jahren tritt Verjährung ein, wobei die genaue Berechnung dieser Frist den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches folgt. Solange ein gemeldeter Anspruch beim Versicherer geprüft wird, läuft diese Frist nicht weiter, bis eine Entscheidung schriftlich mitgeteilt wurde.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
In welcher Form wird die Entscheidung des Versicherers mitgeteilt?
Die Entscheidung des Versicherers geht dem Anspruchsteller in Textform zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023