In der Bauherrenhaftpflicht der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Bauherr ohne eigene Bauleistung:
a) Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
b) Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
a) Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
b) Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023