Wer bei der Degenia Bauherrenhaftpflicht als Bauherr ohne eigene Bauleistung baut, erhält Versicherungsschutz, sofern Planung, Bauleitung und Bauausführung vollständig an einen Dritten vergeben sind. Zusätzlich ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit mitversichert.
Im Tarif T18 gilt für den Bauherrn ohne eigene Bauleistung Folgendes:
- Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
- Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarifpunkt richtet sich an Bauherren, die keine eigenen Bauarbeiten übernehmen, sondern alle Aufgaben rund um das Bauvorhaben in fremde Hände geben. Der Schutz greift, wenn Planung, Bauleitung und Ausführung an einen Dritten übertragen sind. Ergänzend besteht bei Neubauten während der Bauzeit auch Schutz für die Haftung, die sich aus dem Besitz des zu bebauenden Grundstücks ergeben kann. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Regelung zum Bauherrn ohne eigene Bauleistung?
Sie gilt für Bauherren, die selbst keine Bauleistung erbringen und Planung, Bauleitung sowie Bauausführung an einen Dritten vergeben.
Wann wird Versicherungsschutz geboten?
Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Ist die Haftpflicht als Grundstücksbesitzer mitversichert?
Ja, bei Neubauten ist die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit mitversichert.
Für welchen Zeitraum gilt der Schutz als Grundstücksbesitzer?
Der Schutz gilt für die Dauer der Bauzeit.