Bei der Bauherrenhaftpflicht der Degenia beginnt der Versicherungsschutz zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie, welche Rolle die Versicherungssteuer beim in Rechnung gestellten Beitrag spielt.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ab dem Datum, das im Versicherungsschein steht. Wichtig ist dabei, dass der erste beziehungsweise einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Im ausgewiesenen Beitrag ist die gesetzlich festgelegte Versicherungssteuer bereits enthalten. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
Welche Voraussetzung ist für den Beginn des Schutzes nötig?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlen.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Wonach richtet sich die Höhe der Versicherungssteuer?
Die Versicherungssteuer ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.