Bei der Bauherrenhaftpflicht der Degenia sind Folgebeiträge am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig – wer zu spät zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug und riskiert eine gesetzte Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen, den Verlust des Versicherungsschutzes sowie die fristlose Kündigung des Vertrags.
Fälligkeit des Folgebeitrags:
- Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Verzug bei verspäteter Zahlung:
- Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Zahlungsfrist:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den § 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Folgen nach Ablauf der Zahlungsfrist:
- Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wurde.
- Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat.
Fortbestand des Vertrags nach Kündigung:
Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 10.3 bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge sollten pünktlich zum vereinbarten Termin gezahlt werden. Zahlt man zu spät, kommt man automatisch in Verzug. Der Versicherer kann dann eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Verstreicht auch diese, kann der Schutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Wer nach einer Kündigung innerhalb eines Monats zahlt, kann den Vertrag zwar fortführen, ist aber für die Zwischenzeit nicht abgesichert.
Häufige Fragen
Wann ist der Folgebeitrag fällig?
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag zu spät zahle?
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer kann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Wie lang muss die gesetzte Zahlungsfrist sein?
Der Versicherer kann in Textform auf Kosten des Versicherungsnehmers eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Sie ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt.
Besteht nach Fristablauf noch Versicherungsschutz?
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist noch in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, sofern er mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde. Zudem kann der Versicherer den Vertrag ohne Frist kündigen.
Bleibt der Vertrag nach einer Kündigung bestehen, wenn ich nachzahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen Zugang der Kündigung und der Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz; die Leistungsfreiheit nach § 10.3 bleibt unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023