Bei der Bauherrenhaftpflicht der Degenia gilt der Beitrag als rechtzeitig gezahlt, wenn er zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Wann bleibt die Zahlung trotz missglückter Einziehung fristgerecht und wann darf der Versicherer künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen?
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart:
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden konnte:
Die Zahlung ist auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Wenn der Beitrag nicht eingezogen werden kann, weil der Versicherungsnehmer dies zu vertreten hat:
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschrift-Mandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer der Degenia ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, zahlt pünktlich, sobald der Beitrag am Fälligkeitstag abgebucht werden kann und man einer berechtigten Abbuchung nicht widerspricht. Scheitert die Abbuchung ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung fristgerecht, wenn man nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlt. Liegt das Scheitern dagegen im eigenen Verantwortungsbereich, kann der Versicherer künftig eine andere Zahlungsweise verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt der Beitrag bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat als rechtzeitig gezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Was gilt, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Die Zahlung ist auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn ich das SEPA-Lastschrift-Mandat widerrufe?
Kann der fällige Beitrag deshalb nicht eingezogen werden – oder ist das Scheitern aus anderen Gründen von Ihnen zu vertreten –, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Muss ich den Beitrag dann von mir aus überweisen?
Nein. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023