Die Degenia Bauherrenhaftpflicht sichert im Tarif T18 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben ab – dazu zählen Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten.
Im Tarif T18 gilt für den Punkt Versichert ist Folgendes:
Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben:
- Neubauten
- Umbauten
- Anbauten
- Reparaturen
- Abbruch- und Grabearbeiten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Ihre Rolle als Bauherr und deckt die gesetzliche Haftpflicht für das konkret beschriebene Bauvorhaben ab. Welches Vorhaben genau gemeint ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Erfasst sind dabei die genannten Arten von Bauarbeiten von Neubau bis zu Abbruch- und Grabearbeiten.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) in seiner Rolle als Bauherr.
Für welches Bauvorhaben gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.
Welche Arten von Bauarbeiten sind erfasst?
Erfasst sind Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten.
Auf welcher Grundlage besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen.