In der Bauherrenhaftpflicht der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Versichert ist:
im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023