Wer bei der Degenia Bauherrenhaftpflicht den Jahresbeitrag in Raten zahlt, sollte wissen: Gerät eine Rate in Verzug, werden alle ausstehenden Raten sofort fällig – und der Versicherer kann künftig die jährliche Zahlung des gesamten Beitrags verlangen.
Teilzahlung und Folgen verspäteter Zahlung:
- Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
- Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Jahresbeitrag in Raten zahlen und mit einer Rate zu spät dran sind, entfällt die Möglichkeit der Ratenzahlung: Der noch offene Restbetrag muss dann auf einmal beglichen werden. Zusätzlich darf der Versicherer verlangen, dass Sie den Beitrag zukünftig einmal im Jahr in voller Höhe entrichten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Rate zu spät zahle?
Wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja. Der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Wann sind die ausstehenden Raten fällig?
Die noch ausstehenden Raten werden sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Gilt die Ratenzahlung als Teilzahlung des Jahresbeitrags?
Ja. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart wurde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023