Die Bauherrenhaftpflicht der Degenia läuft für die im Versicherungsschein angegebene Zeit. Wie sich der Vertrag verlängert, wann er automatisch endet und welche Kündigungsfristen bei ein-, unterjährigen und mehrjährigen Laufzeiten gelten, erfahren Sie hier kompakt im Überblick.
In der Bauherrenhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Dauer und Ende des Vertrages:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit Ihres Vertrages steht im Versicherungsschein. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Ist er von vornherein kürzer als ein Jahr angelegt, endet er von selbst zum vorgesehenen Termin. Bei besonders langen Laufzeiten von über drei Jahren haben Sie ab dem dritten Jahr ein zusätzliches Kündigungsrecht. Für die Kündigungen gilt jeweils eine Frist von drei Monaten.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen Vertrag mit über drei Jahren Laufzeit kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023