Wenn sich in der Bauherrenhaftpflicht der Degenia das versicherte Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften erhöht, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Erfahren Sie, welche Frist gilt und wann das Kündigungsrecht wieder erlischt.
Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Verändern sich Gesetze oder kommen neue Vorschriften hinzu und steigt dadurch das versicherte Risiko, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Versicherer muss dieses Recht allerdings zügig nutzen: Ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Risikoerhöhung erfährt, hat er nur einen Monat Zeit, sonst entfällt die Möglichkeit zur Kündigung.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer nach einer Risikoerhöhung kündigen?
Der Versicherer darf kündigen, wenn sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was löst dieses Kündigungsrecht aus?
Ausgelöst wird das Kündigungsrecht durch eine Erhöhung des versicherten Risikos, die auf der Änderung bestehender oder dem Erlass neuer Rechtsvorschriften beruht.