In der Bauherrenhaftpflicht der Degenia wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig – wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes und den Rücktritt des Versicherers vom Vertrag.
Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags:
- Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Folgen verspäteter Zahlung für den Versicherungsschutz:
- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
- Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
- Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Rücktritt des Versicherers:
- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.
- Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag sollte innerhalb der genannten Frist bezahlt werden. Wird zu spät gezahlt, kann sich der Beginn des Versicherungsschutzes verschieben, und der Versicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat, greifen diese Folgen nicht.
Häufige Fragen
Wann wird der erste oder einmalige Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Was gilt als erster Beitrag bei Ratenzahlung?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Was passiert, wenn der erste Beitrag zu spät gezahlt wird?
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung zurücktreten?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange der erste oder einmalige Beitrag nicht gezahlt ist. Er kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Wann ist der Versicherer bei Versicherungsfällen vor der Zahlung nicht leistungspflichtig?
Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023