Wird die Bauherrenhaftpflicht der Degenia vorzeitig beendet, steht dem Versicherer grundsätzlich nur der Beitragsanteil für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat – abweichende gesetzliche Regelungen bleiben vorbehalten.
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung:
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als vorgesehen, behält der Versicherer nicht den gesamten Beitrag. Grundsätzlich verbleibt ihm nur der Anteil, der auf die Zeit entfällt, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Gesetzliche Vorschriften können hiervon abweichen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Kann von dieser Regelung abgewichen werden?
Ja, soweit durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist, gilt diese abweichende gesetzliche Regelung.
Behält der Versicherer bei vorzeitiger Beendigung den gesamten Beitrag?
Nein, dem Versicherer steht grundsätzlich nur der Beitragsanteil für den Zeitraum zu, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.