Bei der Bauherrenhaftpflicht der Degenia erlischt der Versicherungsschutz für ein Risiko, sobald dieses vollständig und dauerhaft wegfällt. Erfahren Sie, welcher Beitrag dem Versicherer in diesem Fall noch zusteht.
Wegfall des versicherten Risikos:
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Fällt ein abgesichertes Risiko endgültig und komplett weg, endet für dieses Risiko der Versicherungsschutz automatisch. Der Versicherer darf dann den Beitrag behalten oder verlangen, der bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, an dem er von dem Wegfall erfahren hat. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Wegfall des versicherten Risikos?
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer beim Wegfall zu?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Muss das Risiko ganz wegfallen, damit die Versicherung erlischt?
Ja, das Erlöschen bezieht sich auf Risiken, die vollständig und dauerhaft wegfallen.
Ab wann wird der Zeitpunkt für den Beitrag bemessen?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.