Wer in der Bauherrenhaftpflicht der Degenia von einer Beitragsangleichung betroffen ist, kann den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen – innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung und mit sofortiger Wirkung. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, worauf der Versicherer hinweisen muss und warum eine höhere Versicherungsteuer kein Kündigungsrecht auslöst.
Kündigung nach Beitragsangleichung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers,
- mit sofortiger Wirkung,
- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag also beenden, statt den höheren Beitrag zu akzeptieren. Dafür haben Sie ab Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Der Versicherer muss Sie in dieser Mitteilung ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen und Sie rechtzeitig informieren. Steigt der Beitrag hingegen nur wegen einer höheren Versicherungsteuer, gilt dieses Kündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Beitragsangleichung kündigen?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3 erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung wirkt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Muss der Versicherer mich auf mein Kündigungsrecht hinweisen?
Ja. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Kann ich auch bei einer höheren Versicherungsteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023