In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Ableitungsrohre:
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-4 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
Die Entschädigung für die Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Ableitungsrohre ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 10.000 EUR
premium bis zu 10.000 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
Die Entschädigung je Tarifvariante ist einschließlich aller Kosten für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-4 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
Die Entschädigung für die Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Ableitungsrohre ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 10.000 EUR
premium bis zu 10.000 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
Die Entschädigung je Tarifvariante ist einschließlich aller Kosten für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025