In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Leckortungskosten:
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer bei Nässeschäden die Kosten einer Leckortung, auch wenn sich kein Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen ereignet hat.
Die Entschädigung für Leckortungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 1.000 EUR
- Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen
Abweichend zu Abschnitt A 4-5.9 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer innerhalb privat genutzter Wohnräume den Nässeschaden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen.
Die Entschädigung für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen ist je Versicherungsfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 10.000 EUR
optimum mitversichert
Die Entschädigung für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen ist je Versicherungsfall bei Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer bei Nässeschäden die Kosten einer Leckortung, auch wenn sich kein Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen ereignet hat.
Die Entschädigung für Leckortungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 1.000 EUR
- Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen
Abweichend zu Abschnitt A 4-5.9 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer innerhalb privat genutzter Wohnräume den Nässeschaden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen.
Die Entschädigung für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen ist je Versicherungsfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 10.000 EUR
optimum mitversichert
Die Entschädigung für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen ist je Versicherungsfall bei Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025