In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien:
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Die Entschädigung für den Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Abschnitt A 5 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen?
Welche Schäden sind versichert?
Welche Schäden sind hier nicht versichert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Die Entschädigung für den Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Abschnitt A 5 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen?
Welche Schäden sind versichert?
Welche Schäden sind hier nicht versichert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025