In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Genereller Unterversicherungsverzicht:
Abweichend zu Abschnitt A 15 DEG-VGB 2026 und Abschnitt A 19 DEG-VGB 2026 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal die vereinbarte Höhe beträgt.
Der Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung ist je Versicherungsfall begrenzt auf folgende ersatzpflichtige Schadenhöhe:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 1.000 EUR
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abweichend zu Abschnitt A 15 DEG-VGB 2026 und Abschnitt A 19 DEG-VGB 2026 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal die vereinbarte Höhe beträgt.
Der Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung ist je Versicherungsfall begrenzt auf folgende ersatzpflichtige Schadenhöhe:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 1.000 EUR
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025