In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Sturm:
-
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
- Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr
Abweichend zu Abschnitt A 5-1.1 DEG-VGB 2026 ist jede wetterbedingte Luftbewegung - unabhängig der Windstärke - eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
-
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
- Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr
Abweichend zu Abschnitt A 5-1.1 DEG-VGB 2026 ist jede wetterbedingte Luftbewegung - unabhängig der Windstärke - eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025