In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück:
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück als optional versicherbar.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Voraussetzung für die Absicherung ist, dass das Schwimmbecken fest auf dem versicherten Grundstück verbaut ist sowie dauerhaft mit Rohren der Wasserversorgung des versicherten Gebäudes verbunden ist.
Ebenfalls gelten Überdachungen oder Abdeckungen für Schwimmbecken als optional versicherbar, sofern es sich um Überdachungen oder Abdeckungen aus hagelfestem Glas oder Polycarbonatplatten handelt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Voraussetzung für die Absicherung ist, dass die Überdachung oder Abdeckung speziell für das Schwimmbecken angefertigt wurde und fachgerecht montiert wurde.
Dabei gilt die Überdachung oder Abdeckung des Schwimmbeckens nur gegen Schäden versichert, die durch Feuer nach Abschnitt A 3 DEG-VGB 2026 oder Sturm/Hagel nach Abschnitt A 5 DEG-VGB 2026 hervorgerufen werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück als optional versicherbar.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Voraussetzung für die Absicherung ist, dass das Schwimmbecken fest auf dem versicherten Grundstück verbaut ist sowie dauerhaft mit Rohren der Wasserversorgung des versicherten Gebäudes verbunden ist.
Ebenfalls gelten Überdachungen oder Abdeckungen für Schwimmbecken als optional versicherbar, sofern es sich um Überdachungen oder Abdeckungen aus hagelfestem Glas oder Polycarbonatplatten handelt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Voraussetzung für die Absicherung ist, dass die Überdachung oder Abdeckung speziell für das Schwimmbecken angefertigt wurde und fachgerecht montiert wurde.
Dabei gilt die Überdachung oder Abdeckung des Schwimmbeckens nur gegen Schäden versichert, die durch Feuer nach Abschnitt A 3 DEG-VGB 2026 oder Sturm/Hagel nach Abschnitt A 5 DEG-VGB 2026 hervorgerufen werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025