In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Beitragsreduzierung:
Entfällt nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 16-5 DEG-VGB 2026 und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Beitrag, gilt:
Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er davon Kenntnis erlangt. Das Gleiche gilt, wenn diese Umstände ihre Bedeutung verloren haben oder der Versicherungsnehmer nur irrtümlich angenommen hatte, dass sie vorliegen.
Abschnitt A 19 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Entfällt nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 16-5 DEG-VGB 2026 und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Beitrag, gilt:
Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er davon Kenntnis erlangt. Das Gleiche gilt, wenn diese Umstände ihre Bedeutung verloren haben oder der Versicherungsnehmer nur irrtümlich angenommen hatte, dass sie vorliegen.
Abschnitt A 19 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025