In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper:
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-6 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
Versicherungsschutz besteht auch bei Anprall oder Absturz von Satelliten oder Weltraumschrott sowie bei Einschlag eines Meteoriten. Silvesterraketen und -feuerwerk sowie geworfene Objekte zählen nicht zu den unbemannten Flugkörpern.
Die Entschädigung für den Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-6 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
Versicherungsschutz besteht auch bei Anprall oder Absturz von Satelliten oder Weltraumschrott sowie bei Einschlag eines Meteoriten. Silvesterraketen und -feuerwerk sowie geworfene Objekte zählen nicht zu den unbemannten Flugkörpern.
Die Entschädigung für den Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025