In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel;
- Nässe aufgrund undichter Fugen oder Fliesen.
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen;
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel;
- Nässe aufgrund undichter Fugen oder Fliesen.
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen;
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025