In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Wartezeit für Weitere Elementargefahren:
Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für die Weiteren Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch) erst mit dem Ablauf von 4 Wochen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
• bei einem anderen Versicherer hat ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden und,
• der beantragte Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG schließt sich unmittelbar an und,
• der Vertrag wurde nicht vom Vorversicherer gekündigt.
Auf die Wartezeit wird weiterhin verzichtet, wenn zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für die Weiteren Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch) erst mit dem Ablauf von 4 Wochen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
• bei einem anderen Versicherer hat ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden und,
• der beantragte Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG schließt sich unmittelbar an und,
• der Vertrag wurde nicht vom Vorversicherer gekündigt.
Auf die Wartezeit wird weiterhin verzichtet, wenn zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025