In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für E-Ladestationen für E-Autos:
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen oder Ladesäulen) mitversichert.
Die Entschädigung für E-Ladestationen für E-Autos ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen oder Ladesäulen) mitversichert.
Die Entschädigung für E-Ladestationen für E-Autos ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025