In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Beitragserhöhung:
Ändert sich nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 14-5 DEG-VGB 2026 und ergibt sich dadurch ein höherer Beitrag, gilt:
Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ändert sich nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt A 14-5 DEG-VGB 2026 und ergibt sich dadurch ein höherer Beitrag, gilt:
Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025