In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Sengschäden:
Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt A 3-1 bis Abschnitt A 3-7 DEG-VGB 2026 oder aus einer anderen Ursache entstanden sind.
Die Entschädigung für Sengschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 5.000 EUR
premium bis zu 15.000 EUR
optimum mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt A 3-1 bis Abschnitt A 3-7 DEG-VGB 2026 oder aus einer anderen Ursache entstanden sind.
Die Entschädigung für Sengschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 5.000 EUR
premium bis zu 15.000 EUR
optimum mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025