In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung:
Abweichend zu Abschnitt A 2-2 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
- Innere Unruhen
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
- Streik
Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung
Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
a) Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, es sei denn, dass die Tat nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu einer Zeit vorbereitet und begangen worden ist, zu der die als Versicherungsort vereinbarten Räume für diese Personen geschlossen waren;
b) andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise betreten hatten;
c) Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser, es sei denn, sie sind infolge Innerer Unruhen entstanden;
d) Graffiti;
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
- Entschädigung
Die Entschädigung für Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 25.000 EUR
premium mitversichert
optimum mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
- Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abweichend zu Abschnitt A 2-2 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
- Innere Unruhen
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
- Streik
Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung
Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
a) Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, es sei denn, dass die Tat nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu einer Zeit vorbereitet und begangen worden ist, zu der die als Versicherungsort vereinbarten Räume für diese Personen geschlossen waren;
b) andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise betreten hatten;
c) Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser, es sei denn, sie sind infolge Innerer Unruhen entstanden;
d) Graffiti;
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
- Entschädigung
Die Entschädigung für Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 25.000 EUR
premium mitversichert
optimum mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
- Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025