In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Leitungswasserschäden:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen (dazu gehören aufgrund fehlender Verbundenheit mit dem Rohrsystem nicht die eine Einrichtung umgebenden Bereiche, insbesondere Fliesen und Fugen innerhalb der Dusche oder im Bereich der Badewanne);
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten oder Aquarien;
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A 4-5.3 DEG-VGB 2026 gilt nicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen (dazu gehören aufgrund fehlender Verbundenheit mit dem Rohrsystem nicht die eine Einrichtung umgebenden Bereiche, insbesondere Fliesen und Fugen innerhalb der Dusche oder im Bereich der Badewanne);
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten oder Aquarien;
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A 4-5.3 DEG-VGB 2026 gilt nicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025