In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Nachträglich in das Gebäude eingefügte Sachen eines Mieters oder Wohnungseigentümers:
Abweichend zu Abschnitt A 8-6.2 DEG-VGB 2026 können nachträglich eingefügte Sachen eines Mieters oder eines Wohnungseigentümers mitversichert werden, wenn er sie auf seine eigenen Kosten beschafft oder übernommen hat und er für diese die Gefahr trägt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abweichend zu Abschnitt A 8-6.2 DEG-VGB 2026 können nachträglich eingefügte Sachen eines Mieters oder eines Wohnungseigentümers mitversichert werden, wenn er sie auf seine eigenen Kosten beschafft oder übernommen hat und er für diese die Gefahr trägt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025