In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Anbaumöbel und Anbauküchen:
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-2 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
a) dass es sich nicht um eine vom Gebäudeeigentümer genutzte Wohnung handelt;
b) der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder Anbauküchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt;
c) dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Die Entschädigung für Anbaumöbel und Anbauküchen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 25.000 EUR
optimum bis zu 100.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-2 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
a) dass es sich nicht um eine vom Gebäudeeigentümer genutzte Wohnung handelt;
b) der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder Anbauküchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt;
c) dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Die Entschädigung für Anbaumöbel und Anbauküchen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 25.000 EUR
optimum bis zu 100.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025