In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Gartenhäuser:
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Gartenhäuser (ohne Gewächshäuser) mit einer Grundfläche bis zu 25 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Die Entschädigung für Gartenhäuser ist je Versicherungsfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 10.000 EUR
optimum mitversichert
Die Entschädigung für Gartenhäuser ist je Versicherungsfall bei Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Gartenhäuser (ohne Gewächshäuser) mit einer Grundfläche bis zu 25 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Die Entschädigung für Gartenhäuser ist je Versicherungsfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 10.000 EUR
optimum mitversichert
Die Entschädigung für Gartenhäuser ist je Versicherungsfall bei Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025