In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Geothermie- und Solarthermieanlagen:
In Ergänzung zu A 8-3 DEG-VGB 2026 gelten Solarthermieanlagen und oberflächennahe geothermische Anlagen (z. B. Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden) als mitversichert, soweit sich diese Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Die Entschädigung für Solarthermieanlagen und oberflächennahe geothermische Anlagen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Ergänzung zu A 8-3 DEG-VGB 2026 gelten Solarthermieanlagen und oberflächennahe geothermische Anlagen (z. B. Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden) als mitversichert, soweit sich diese Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Die Entschädigung für Solarthermieanlagen und oberflächennahe geothermische Anlagen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025