In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Photovoltaikanlagen:
Abweichend zu Abschnitt A 8-6.1 DEG-VGB 2026 sind auf dem Hausdach befestigte sowie in den Baukörper integrierte Photovoltaikanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude mitversichert. Die Anlagen können auch auf in Versicherungsschein genannten Nebengebäuden oder Bauten (z.B. Garage, Carport etc.) oder an der Fassade des Gebäudes befestigt sein.
Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Stromspeicher und Verkabelung.
Die Entschädigung für Photovoltaikanlagen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abweichend zu Abschnitt A 8-6.1 DEG-VGB 2026 sind auf dem Hausdach befestigte sowie in den Baukörper integrierte Photovoltaikanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude mitversichert. Die Anlagen können auch auf in Versicherungsschein genannten Nebengebäuden oder Bauten (z.B. Garage, Carport etc.) oder an der Fassade des Gebäudes befestigt sein.
Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Stromspeicher und Verkabelung.
Die Entschädigung für Photovoltaikanlagen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025