In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Mietausfall, Mietwert:
Der Versicherer ersetzt
- den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis kündigen. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall nach Abschnitt A 14-1.1 DEG-VGB 2026 bzw. Mietwert nach Abschnitt A 14-1.2 DEG-VGB 2026.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherer ersetzt
- den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis kündigen. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall nach Abschnitt A 14-1.1 DEG-VGB 2026 bzw. Mietwert nach Abschnitt A 14-1.2 DEG-VGB 2026.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025