In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Versicherte Kosten:
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten;
- Beratung durch einen Energieberater oder baubiologischen Berater;
- Beseitigung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume;
- Beseitigung von Graffiti;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Datenrettungskosten;
- Feuerlöschkosten;
- Gebäudebeschädigung infolge Einbruchs durch unbefugte Dritte;
- Hotelkosten;
- Kosten durch Diebstahl von außen am Gebäude angebrachter Sachen;
- Kosten durch Diebstahl von Wärmepumpen;
- Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders;
- Kosten durch mutwillige Beschädigung;
- Kosten durch wildlebende Säugetiere an elektrischen Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen;
- Kosten durch Wildtiere;
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich;
- Kosten für Poolreinigung und Wiederbefüllung;
- Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen);
- Kosten für Transport und Lagerung;
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern;
- Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Ladestation im Schadensfall;
- Pflegegeld für pflegebedürftige Personen;
- Rückreisekosten aus dem Urlaub;
- Verkehrssicherungsmaßnahmen;
- Wiederbepflanzung von Gärten;
Der Ersatz versicherter Kosten nach Abschnitt A 12-1.1 bis Abschnitt A 12-1.25 DEG-VGB 2026 ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag je gewählter Tarifvariante begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten;
- Beratung durch einen Energieberater oder baubiologischen Berater;
- Beseitigung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume;
- Beseitigung von Graffiti;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Datenrettungskosten;
- Feuerlöschkosten;
- Gebäudebeschädigung infolge Einbruchs durch unbefugte Dritte;
- Hotelkosten;
- Kosten durch Diebstahl von außen am Gebäude angebrachter Sachen;
- Kosten durch Diebstahl von Wärmepumpen;
- Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders;
- Kosten durch mutwillige Beschädigung;
- Kosten durch wildlebende Säugetiere an elektrischen Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen;
- Kosten durch Wildtiere;
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich;
- Kosten für Poolreinigung und Wiederbefüllung;
- Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen);
- Kosten für Transport und Lagerung;
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern;
- Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Ladestation im Schadensfall;
- Pflegegeld für pflegebedürftige Personen;
- Rückreisekosten aus dem Urlaub;
- Verkehrssicherungsmaßnahmen;
- Wiederbepflanzung von Gärten;
Der Ersatz versicherter Kosten nach Abschnitt A 12-1.1 bis Abschnitt A 12-1.25 DEG-VGB 2026 ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag je gewählter Tarifvariante begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025