In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Kosten:
Versicherte Kosten nach Abschnitt A 12 DEG-VGB 2026 werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Kosten nach Abschnitt A 12 DEG-VGB 2026 werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025