In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort:
In Erweiterung zu Abschnitt A 19-6 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer die Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert) wenn im Totalschadenfall der Versicherungsnehmer die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederherstellt.
Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten beschränkt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Abschnitt A 20 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu Abschnitt A 19-6 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer die Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert) wenn im Totalschadenfall der Versicherungsnehmer die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederherstellt.
Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten beschränkt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Abschnitt A 20 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025