In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Hemmung:
Bei der Berechnung der Fristen nach Abschnitt A 21-1 und Abschnitt A 21-3.1 und Abschnitt A 21-3.2 DEG-VGB 2026 gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Bei der Berechnung der Fristen nach Abschnitt A 21-1 und Abschnitt A 21-3.1 und Abschnitt A 21-3.2 DEG-VGB 2026 gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025