In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Selbstbeteiligung:
Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025