In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Umfang der Forderungsausfalldeckung:
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Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
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Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt.
Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 10.000.000 EUR
premium wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR
optimum wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR
Der in der Tarifvariante classic entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 15.000.000 EUR
optimum bis zu 15.000.000 EUR
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Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe.
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Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante:
Tarifvariante Mindestschadenhöhe
classic ab 2.500 EUR Mindestschaden
premium ohne Mindestschaden
optimum ohne Mindestschaden
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Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
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Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt.
Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 10.000.000 EUR
premium wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR
optimum wahlweise bis zu 15.000.000 EUR, 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR
Der in der Tarifvariante classic entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 15.000.000 EUR
optimum bis zu 15.000.000 EUR
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Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe.
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Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante:
Tarifvariante Mindestschadenhöhe
classic ab 2.500 EUR Mindestschaden
premium ohne Mindestschaden
optimum ohne Mindestschaden
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Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025