In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Nachversicherungsschutz/Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers:
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Entfällt die Mitversicherung der in Abschnitt A 1-2.1.1 bis Abschnitt A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026 genannten Personen, weil
a) der Versicherungsnehmer verstorben ist;
b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde (Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026);
c) Kinder nach der Ausbildung geheiratet haben oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind (Abschnitt A 1-2.1.4 oder Abschnitt A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026);
d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde (Abschnitt A 1-2.1 DEG-PHV 2026),
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der Alte Leipziger beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
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Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.4 DEG-PHV 2026.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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Entfällt die Mitversicherung der in Abschnitt A 1-2.1.1 bis Abschnitt A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026 genannten Personen, weil
a) der Versicherungsnehmer verstorben ist;
b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde (Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026);
c) Kinder nach der Ausbildung geheiratet haben oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind (Abschnitt A 1-2.1.4 oder Abschnitt A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026);
d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde (Abschnitt A 1-2.1 DEG-PHV 2026),
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der Alte Leipziger beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
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Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.4 DEG-PHV 2026.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025