In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
a) Zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen wird die Forderungsausfalldeckung um einen Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz zur gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung der im Rahmen der Forderungsausfalldeckung versicherten Schadenersatzansprüche erweitert.
b) Die diesem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung finden auch für den Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz Anwendung, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
- Risikoträger/Bearbeitung von Rechtsschutzfällen
Risikoträger der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ist die Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe.
Um im Leistungsfall Neutralität der Entscheidungen zu gewährleisten, ist die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen in ein rechtlich selbständiges Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von § 126 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausgegliedert, die
Itzehoer Rechtsschutz Union
Schadenservice GmbH
Itzehoer Platz
- Itzehoe
Sitz Itzehoe
Registergericht Amtsgericht Pinneberg, HRB 13835 PI
Vers.St.Nr. 815/V90815006286
USt.-IdNr. DE134777598
www.itzehoer-rechtsschutz-union.de
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
a) Der Versicherungsschutz dieses Rechtsschutzelementes umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor Gerichten.
Anderweitige bestehende Rechtsschutzverträge gehen dieser Regelung vor (subsidiäre Deckung).
b) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie).
c) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich.
Sind für die Wahrnehmung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
a) Zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen wird die Forderungsausfalldeckung um einen Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz zur gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung der im Rahmen der Forderungsausfalldeckung versicherten Schadenersatzansprüche erweitert.
b) Die diesem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung finden auch für den Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz Anwendung, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
- Risikoträger/Bearbeitung von Rechtsschutzfällen
Risikoträger der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ist die Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe.
Um im Leistungsfall Neutralität der Entscheidungen zu gewährleisten, ist die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen in ein rechtlich selbständiges Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von § 126 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausgegliedert, die
Itzehoer Rechtsschutz Union
Schadenservice GmbH
Itzehoer Platz
- Itzehoe
Sitz Itzehoe
Registergericht Amtsgericht Pinneberg, HRB 13835 PI
Vers.St.Nr. 815/V90815006286
USt.-IdNr. DE134777598
www.itzehoer-rechtsschutz-union.de
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
a) Der Versicherungsschutz dieses Rechtsschutzelementes umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor Gerichten.
Anderweitige bestehende Rechtsschutzverträge gehen dieser Regelung vor (subsidiäre Deckung).
b) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie).
c) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich.
Sind für die Wahrnehmung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025