Die Bauherrenhaftpflicht der Degenia sichert im Tarif T26 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben ab. Erfahren Sie, welche Eigenschaften und Tätigkeiten – von der Vergabe an Dritte über Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bis zur eigenen Planung und Bauleitung – in den Varianten classic, premium und optimum mitversichert sind.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.
Entschädigungsgrenzen nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.
Entschädigungsgrenzen nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Abschnitt B 2-1.2 Allgemeiner Teil (Verlängerungsklausel) findet keine Anwendung.
Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Bauen der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe (Bauausführung).
Entschädigungsgrenzen nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.
Entschädigungsgrenzen nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Planung und Bauleitung durch den Versicherungsnehmer selbst:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung.
Was bedeutet das konkret?
Als privater Bauherr sind Sie mit diesem Baustein für Ihr Bauvorhaben abgesichert. Der Schutz greift, wenn Sie Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben – bei Neubauten ist zusätzlich Ihre Verantwortung als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks während der Bauzeit eingeschlossen. Auch wenn Sie selbst mit anpacken (Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe) oder Planung und Bauleitung selbst übernehmen, ist die gesetzliche Haftpflicht mitversichert. In den Varianten classic, premium und optimum sind diese Punkte jeweils mitversichert.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist als Bauherr versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.
Wann besteht Versicherungsschutz beim Bauvorhaben?
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Ist Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Bauen der Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe. In den Varianten classic, premium und optimum ist dies mitversichert.
Bin ich bei Neubauten auch als Grundstücksbesitzer abgesichert?
Mitversichert ist bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.
Ist Planung und Bauleitung durch mich selbst versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der von ihm selbst vorgenommenen Planung oder Bauleitung.