Die Degenia Unfallversicherung im Tarif premium übernimmt für unfallbedingte Therapien und Behandlungen bis zu 10.000 EUR über drei Jahre – etwa ärztliche Zweitmeinung, Facharzt-Behandlungen und psychologische Unterstützung. Für besondere Therapien wie Physiotherapie, Osteopathie, Akupunktur oder Schmerztherapie stehen zusätzlich bis zu 5.000 EUR je Versicherungsfall bereit.
Kostenübernahme für Therapien und Behandlungen:
Wir übernehmen für nachfolgende Therapien und Behandlungen, die aufgrund des Versicherungsfalls erforderlich sind und nicht oder nur teilweise von anderen Leistungsträgern übernommen werden, die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR und einer Dauer von bis zu drei Jahren ab dem Unfalltag.
(1) Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung:
Unter einem ärztlichen Zweitbefund (auch ärztliche Zweitmeinung oder second opinion genannt) versteht man die zweite Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes, z. B. durch einen Spezialisten. Die Kosten hierfür übernehmen wir bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
(2) Fachärzte/Spezialisten:
Für zusätzliche Beratungen oder Behandlungen durch Fachärzte oder Spezialisten, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da sie z. B. nur Privatpatienten behandeln, übernehmen wir Kosten bis zu 1.000 EUR.
(3) Psychologische Unterstützung (auch für im Haushalt lebende Angehörige 1. Grades):
Die Kosten hierfür übernehmen wir bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Besondere Therapien und Behandlungsmethoden:
Für ärztlich empfohlene besondere Therapien und Behandlungsmethoden übernehmen wir zusätzlich Kosten bis insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Voraussetzung ist eine Selbstbeteiligung der versicherten Person von 10 % je Therapie oder Behandlungsmethode.
Hierzu zählen:
(1) Erweiterte Physiotherapie/Krankengymnastik (inkl. Massage und Fango):
Der Physiotherapeut versucht gemeinsam mit dem Patienten, Fähigkeiten wiederherzustellen oder ihm neue zu lehren, die es ermöglichen, am täglichen Leben teilzunehmen, obwohl er körperlich beeinträchtigt ist.
(2) Logopädie:
Die Logopädie beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Diese Störungen sind bei Erwachsenen oft durch Schädigungen des Gehirns bedingt, wie z. B. ein Schädel-Hirn-Trauma.
(3) Akupunktur:
Die Akupunktur wird eingesetzt, um ggf. Schmerzfreiheit und Verbesserung behinderter Stoffwechselfunktionen zu erreichen. Akupunktur wird als Regulationstherapie angesehen, mit der sich viele funktionelle, vegetative, nervöse und schmerzhafte Relationsstörungen behandeln lassen.
(4) Chirotherapie:
Die Chirotherapie beschäftigt sich mit Störungen der Funktion (auch Blockaden genannt) des Bewegungsapparates, speziell der Wirbelsäule. Durch chirotherapeutische Handgriffe lassen sich vorübergehende Verschiebungen und Fehlstellungen der Wirbelsäule und der Gelenke lösen, die Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Verspannungen der Muskulatur verursachen.
(5) Osteopathie:
Bei der Behandlung folgt der Osteopath mit den Händen den Richtungen und Bewegungen der Faszien (Bindegewebe) und löst Verspannungen und Blockaden. Das kann am Knie, am Rücken, aber auch am Bauch sein. So versucht der Osteopath, mit verschiedensten manuellen Techniken den Selbstheilungsprozess des Körpers anzustoßen.
(6) Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT):
Die Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) ist ein nicht operatives Verfahren. Außerhalb des Körpers (extrakorporal) erzeugte Druckwellen dringen in den Körper ein, wo sie verschiedene Wirkungen entfalten. Die ESWT wird zum Beispiel bei Sehnenerkrankungen eingesetzt. Auch bei Schmerzen und Funktionsstörungen der Muskulatur soll die ESWT lindernde Wirkung zeigen. Dazu zählen Verspannungen, Verhärtungen, Verkürzungen, Krämpfe und Zerrungen. Ärzte nutzen das Verfahren zudem bei Patienten mit verzögerter Heilung eines Knochenbruchs: Die Stoßwellen sollen die Knochenneubildung fördern.
(7) Ergotherapie:
Je nach Krankheitsbild werden unterschiedliche Einzelmaßnahmen der Ergotherapie individuell zusammengestellt. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel:
- das Trainieren und Vorbereiten von körperlichen Bewegungsabläufen
- das Trainieren von Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer und Koordination mit dem Schwerpunkt Rumpf (der Leib ohne Kopf und Gliedmaßen). Auf diese Weise können Bewegungseinschränkungen ausgeglichen oder gänzlich behoben werden.
- Training zur Selbsthilfe: Waschen, Anziehen, Trainieren von Essen, Schlucken, Trinken
- Trainieren des Alltags: Einkaufen, Umgang mit Geld, Telefonieren, Umgang mit anderen Kommunikationsmitteln, Orientieren im Straßenverkehr, Zeiteinteilung, Tagesstrukturierung, Umgang mit Medikamenten und vieles mehr
- das Trainieren der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung, der Konzentration, des Gedächtnisses und der Ausdauer
- das Trainieren des Gehirns, zum Beispiel bei Erkrankungen und Verletzungen des Gehirns
- das Beraten und Anleiten der Angehörigen im Umgang mit dem Patienten
(8) Traditionelle chinesische Medizin (TCM):
Heilmethoden in der TCM sind unter anderem Akupunktur, Kräutermedizin, Moxibustion (Erwärmung von speziellen Punkten des Körpers), Schröpfen und Massagen. Aber auch die Ernährung und die Lebensführung spielen eine wichtige Rolle in der TCM-Therapie.
(9) Schmerztherapie:
Unter dem Begriff Schmerztherapie werden alle therapeutischen Maßnahmen zusammengefasst, die zu einer Reduktion von Schmerz führen. Hierzu gehören medikamentöse, physiotherapeutische und psychotherapeutische Schmerzbehandlungen.
(10) Lymphdrainage:
Bei der Lymphdrainage handelt es sich um eine besondere Art der Massage, bei der durch eine rhythmische Folge von verschiedenen Spezialgriffen der Abtransport der Lymphflüssigkeit aus dem Körpergewebe gefördert werden soll. Eine Lymphdrainage kann Beschwerden bei Ödemen reduzieren, wird aber auch oft nach Operationen empfohlen.
(11) Enzymtherapie:
Enzyme (Eiweißstoffe) steuern z. B. Atmung, Verdauung, Energiegewinnung, Blutgerinnung, Heilungsprozesse nach Verletzungen und Entzündungen. Bei der Enzymtherapie wird durch Enzyme, die Stoffwechselvorgänge beeinflussen, eine therapeutische und vorbeugende Wirkung auf verschiedene Krankheiten ausgeübt.
(12) Weitere Therapiebehandlungen oder -formen:
Wir beteiligen uns auch an weiteren/anderen Therapiebehandlungen oder -formen, die hier nicht aufgeführt sind, aber von Krankenkassen (gesetzliche oder private) zumindest anteilig übernommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall kann der Tarif premium Kosten für ergänzende Behandlungen tragen, die andere Kostenträger nicht oder nur zum Teil abdecken. Dazu gehören etwa eine ärztliche Zweitmeinung, Behandlungen bei Spezialisten oder psychologische Hilfe. Zusätzlich sind ärztlich empfohlene besondere Therapien wie Physiotherapie, Osteopathie oder Schmerztherapie abgedeckt – bei diesen ist jeweils ein eigener Kostenanteil zu tragen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Beträge und Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Therapien und Behandlungen übernommen?
Für erforderliche Therapien und Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von anderen Leistungsträgern übernommen werden, gilt ein Gesamtbetrag von bis zu 10.000 EUR und eine Dauer von bis zu drei Jahren ab dem Unfalltag.
Welche Leistungen sind innerhalb der Kostenübernahme jeweils begrenzt?
Für die Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung, für Fachärzte/Spezialisten sowie für psychologische Unterstützung (auch für im Haushalt lebende Angehörige 1. Grades) werden Kosten bis jeweils 1.000 EUR übernommen.
Was gilt für besondere Therapien und Behandlungsmethoden?
Für ärztlich empfohlene besondere Therapien und Behandlungsmethoden werden zusätzlich Kosten bis insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall übernommen. Voraussetzung ist eine Selbstbeteiligung der versicherten Person von 10 % je Therapie oder Behandlungsmethode.
Welche besonderen Therapien sind eingeschlossen?
Dazu zählen unter anderem erweiterte Physiotherapie/Krankengymnastik, Logopädie, Akupunktur, Chirotherapie, Osteopathie, die Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT), Ergotherapie, Traditionelle chinesische Medizin (TCM), Schmerztherapie, Lymphdrainage und Enzymtherapie.
Werden auch Therapien übernommen, die nicht aufgeführt sind?
Ja, es besteht auch eine Beteiligung an weiteren oder anderen Therapiebehandlungen oder -formen, die nicht aufgeführt sind, aber von Krankenkassen (gesetzliche oder private) zumindest anteilig übernommen werden.