In der Unfallversicherung der Degenia bietet der Tarif optimum einen erweiterten Schutz im Invaliditätsfall: Auch eine impfbedingte Invalidität nach einer Corona-Schutzimpfung kann zu einer Invaliditätsleistung führen, wenn bestimmte Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung eingehalten werden.
Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall im Tarif optimum:
Abweichend von den Regelungen in den jeweils geltenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen besteht auch dann noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die impfbedingte Invalidität
- innerhalb von drei Jahren nach der Corona-Schutzimpfung eingetreten ist,
- innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt worden ist und
- von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz auf den Fall, dass eine Corona-Schutzimpfung zu einer Invalidität führt. Damit ein Leistungsanspruch entsteht, müssen der Eintritt, die ärztliche schriftliche Feststellung und die Meldung bei der Degenia jeweils innerhalb der genannten Fristen erfolgen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Ist eine impfbedingte Invalidität nach einer Corona-Schutzimpfung mitversichert?
Ja. Im Tarif optimum besteht auch bei einer impfbedingten Invalidität nach einer Corona-Schutzimpfung Anspruch auf Invaliditätsleistung, sofern die vorgegebenen Fristen eingehalten werden.
Innerhalb welcher Frist muss die Invalidität eintreten?
Die impfbedingte Invalidität muss innerhalb von drei Jahren nach der Corona-Schutzimpfung eingetreten sein.
Wie muss die Invalidität festgestellt werden?
Die Invalidität muss innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt werden.
Bis wann muss der Anspruch geltend gemacht werden?
Der Anspruch muss innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht werden.
Gilt diese Regelung zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen?
Ja. Die Regelung gilt abweichend von den jeweils geltenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.